Streit um Hochhaus auf Parkplätzen: Wird der Strundepark zum Wohngebiet umfunktioniert?
Streit um Hochhaus auf Parkplätzen: Wird der Strundepark zum Wohngebiet umfunktioniert?
Ein Entwickler hat ein großes Wohnprojekt auf Parkplätzen in der Nähe des Einkaufszentrums Strundepark vorgeschlagen. Der Plan sieht vor, unter Nutzung beschleunigter Baugenehmigungsverfahren einen achtstöckigen Wohnblock in einem Industriegebiet zu errichten. Die Stadtverwaltung wird den Vorschlag am 5. März beraten – bereits jetzt gibt es Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben.
Das Projekt wäre zwischen der Körtener Straße und dem Industriegebiet Strundepark/Lochermühle angesiedelt, erstreckte sich vom Kreisverkehr an der Hauptstraße bis zum zweiten Zugang des Gebiets. Vorgesehen ist eine Doppelblock-Bebauung mit Längen von 100 und 50 Metern sowie einer Höhe von 26 Metern. Das Gebäude würde ein Erdgeschoss mit Parkplätzen, eine oberirdische Parketage, vier gemischt genutzte Wohn- und Gewerbeetagen sowie zwei versetzte Obergeschoss-Wohnungen umfassen.
Nach den üblichen Vorschriften wäre das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der Wohnnutzung in einem Industriegebiet nicht genehmigungsfähig. Der Entwickler möchte diese Einschränkungen jedoch mithilfe des Bau-Turbo-Schnellverfahrens umgehen. Dieses Verfahren gilt allerdings nur für den Wohnungsbau und nicht für Industrie- oder Gewerbegebiete. Bisher gibt es keine Belege dafür, dass es in ähnlichen Gebieten Deutschlands zu höheren oder dichteren Bebauungen geführt hat.
Die Stadt könnte das Projekt dennoch durch ein städtebauliches Entwicklungsabkommen mitgestalten. Dabei könnte sie beispielsweise mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen als Auflage durchsetzen. Allerdings könnte die Genehmigung eines so hohen Gebäudes künftig weitere Hochhausprojekte in der Umgebung begünstigen.
Der Stadtplanungsausschuss wird den Antrag am 5. März prüfen. Die Mitglieder können den Plan annehmen, abändern, verkleinern oder vollständig ablehnen. Ihre Entscheidung wird zeigen, ob das Schnellverfahren in diesem Fall die regulären Bebauungsvorschriften außer Kraft setzen kann.
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