Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextrem bestätigt

Traudl Gertz
Traudl Gertz
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Ein Plakat mit einer roten, weißen und blauen Flagge mit einem weißen Stern und der schwarzen Schrift "Unsere Fahnen schlagen Deutschland - Unterstützt jede Fahne, die gegen Preußentum kämpft", mit einem weißen Rand um den Text.Traudl Gertz

AfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextrem bestätigt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht offiziell als bestätigte rechtsextremistische Organisation einstufen. Diese Entscheidung folgt einem Gerichtsurteil, das die Klassifizierung bis zum Abschluss weiterer rechtlicher Verfahren aussetzt.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine Hochstufung durch das BfV im Jahr 2025. Die Behörde hatte die AfD bereits 2021 als Verdachtsfall eingestuft, bevor sie nach Jahren der Prüfung ihre Bewertung verschärfte.

Im Mai 2025 stufte das BfV die AfD als "gesichert rechtsextrem" ein. Diese Entscheidung basierte auf der Auswertung von über 1.000 Seiten Beweismaterial, das nach Angaben der Behörden verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Partei belege. Vor dieser Hochstufung gab es jedoch weder öffentliche Warnungen noch eine dokumentierte Vorphase intensiver Beobachtung.

Die AfD reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein und beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Gericht verfügte einen vorläufigen Stopp, der es dem BfV untersagt, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung öffentlich als "bestätigt extremistisch" zu bezeichnen. Die jüngste Entscheidung bestätigt diese Aussetzung und verpflichtet das BfV, das Ergebnis des Hauptverfahrens abzuwarten, bevor es weitergeht.

Die AfD weist die Vorwürfe des Extremismus seit Langem zurück. Die Partei wirft dem BfV vor, die Einstufung sei politisch motiviert und nicht ausreichend belegt. Durch das Urteil darf das BfV die Klassifizierung vorerst nicht durchsetzen – die AfD bleibt damit in einer rechtlichen Schwebe.

Die gerichtliche Entscheidung hält die vorläufige Blockade der BfV-Einstufung aufrecht. Die AfD steht zwar weiterhin unter Beobachtung, darf aber bis zum Abschluss des Verfahrens nicht offiziell als gesichert extremistisch eingestuft werden. Ein endgültiges Urteil wird entscheiden, ob die Hochstufung von 2025 Bestand hat oder aufgehoben wird.

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