Zollkontrolle in Münster deckt massive Arbeitsrechtsverstöße auf
Zollbeamte in Münster haben bei einer kürzlichen Kontrolle zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts prüften sechs Betriebe im Kreis Borken und stießen dabei auf schwere Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen.
Im ersten untersuchten Betrieb arbeitete ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem anderen Restaurant entdeckten die Prüfer einen Beschäftigten ohne Aufenthaltsgenehmigung, zwei nicht angemeldete Arbeiter sowie einen Mitarbeiter, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb waren Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsmeldung tätig, zwei von ihnen führten zudem keinen Personalausweis mit sich. Zudem verweigerte ein Beschäftigter in einem der Betriebe die Zusammenarbeit mit den Ermittlern, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bezeichnete die Anzahl der Verstöße als „erschreckend“. Er betonte die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
Die Überprüfungen förderten in mehreren Betrieben weitverbreitete Unregelmäßigkeiten zutage. Gegen die Verantwortlichen wurden nun rechtliche Schritte eingeleitet. Die Behörden mahnten, die Überwachung der Arbeitsgesetze müsse konsequent fortgesetzt werden.






