Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Evi HeuserZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Zollbeamte in Krefeld haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Samen, die zehntausende Euro wert sind, waren bei einer Routinekontrolle im August 2025 zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Behörden, dass sie legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Die Beschlagnahmung erfolgte Anfang August in der Nähe der niederländischen Grenze im Kreis Viersen. Beamte entdeckten die Samen in kleinen Tütchen verpackt in Kisten. Die Sendung gehörte einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Es folgten Ermittlungen durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft. Die Behörden stellten fest, dass Cannabissamen als Vermehrungsmaterial gelten, dessen Einfuhr nach deutschem Recht erlaubt ist. Am 22. Oktober 2025 wurden die Samen offiziell freigegeben und an den Eigentümer zurückgegeben, der sie beim Zoll abholte.
Der Fall endet mit der Rückgabe der Sendung an den niederländischen Besitzer. Da die Samen die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen erfüllten, wurden keine Anklagen erhoben. Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen – sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden – ohne Einschränkungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen.






