26 April 2026, 18:20

Datengesetz in Deutschland: Warum es noch immer ein Papiertiger bleibt

Eine Europakarte mit dem Logo des European Environmental Bureau in der linken oberen Ecke, die in verschiedenen Grüntönen schattiert ist, um EU-Regionen anzuzeigen.

Datengesetz in Deutschland: Warum es noch immer ein Papiertiger bleibt

Deutschlands Datengesetz ist seit mehreren Wochen in Kraft – doch seine Durchsetzung bleibt ungewiss. Ohne ein verabschiedetes Umsetzungsgesetz fehlt den Regelungen die volle rechtliche Grundlage. Die Behörden arbeiten nun daran, diese Lücke zu schließen, während strengere Kontrollen und Strafen in Vorbereitung sind.

Das Datengesetz sollte den Zugang zu Daten verbessern und für mehr Fairness sorgen, doch seine Wirkung in Deutschland ist bisher begrenzt. Als "Papiertiger" bekannt, wartet das Gesetz noch auf die Verabschiedung des Datengesetz-Durchführungsgesetzes, bevor es vollständig greift.

Der Entwurf des Datengesetz-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetzes (DADG) sieht ein gestuftes Bußgeldsystem für Verstöße vor. Leichtere Vergehen könnten mit Strafen von 50.000, 100.000 oder 500.000 Euro geahndet werden – je nach Schweregrad. Bei Großunternehmen mit weltweiten Umsätzen von über 250 Millionen Euro können die Bußgelder bis zu 2 Prozent des Gesamtumsatzes betragen.

Mit den neuen Regeln verschieben sich auch die Aufsichtsstrukturen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernimmt die Federführung bei der Überwachung der Einhaltung im Privatsektor und reduziert damit die Rolle der Landesbehörden. Fachspezifische Regulierungsbehörden bleiben jedoch in die Durchsetzung eingebunden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erhält erweiterte Befugnisse. Zu ihren Aufgaben gehören künftig die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Artikel 38 des Datengesetzes, die Durchführung von Ermittlungen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Sobald das DADG verkündet wird, tritt es bereits am Folgetag in Kraft – und schafft damit klarere rechtliche Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten.

Ziel des DADG ist es, die Durchsetzung des Datengesetzes durch die Definition von Bußgeldern und Aufsichtsrollen zu stärken. Nach seiner Verabschiedung erhalten die BNetzA und der BfDI klarere Kompetenzen, um Verstöße zu ahnden. Unternehmen – insbesondere Großkonzerne – müssen mit schärferen Kontrollen und finanziellen Risiken rechnen, wenn sie die Vorgaben des Datengesetzes nicht erfüllen.

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