28 March 2026, 22:30

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen mit einstweiliger Verfügung

Altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Westminster-Hallen, auch die Meinung von John Lord Fortescue" geöffnet auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen mit einstweiliger Verfügung

Moderatorin Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen Verbreitung heimlich gedrehter Aufnahmen

Die Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth hat in einem Eilverfahren eine gerichtliche Verfügung erwirkt, um die Verbreitung heimlich gefilmter Aufnahmen zu stoppen. Der von Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf vertretene Fall drehte sich um eine Dokumentation, in der ohne Kerths Zustimmung private Videoaufnahmen von ihr gezeigt wurden. Das Urteil unterstreicht, wie entscheidend Schnelligkeit und Präzision in medienrechtlichen Auseinandersetzungen sind, um Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Auslöser des Streits war eine Dokumentation, in der verdeckt gefilmtes Material von Verena Kerth verwendet wurde – ein klarer Verstoß gegen ihre Privatsphäre. Ihr Anwaltsteam unter der Leitung von Constantin Martinsdorf, Partner der Kanzlei Bietmann, handelte umgehend und erreichte eine einstweilige Verfügung. Diese untersagt nun die weitere Verbreitung der Aufnahmen.

Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, betonte die Bedeutung zügigen Handelns in solchen Fällen. Er riet Betroffenen, Ruhe zu bewahren, Beweise zu sichern und umgehend juristischen Rat einzuholen. Seine Kanzlei, die auch Arbeits- und Steuerrecht abdeckt, verfügt über umfangreiche Erfahrung in dringlichen Medienstreitigkeiten, bei denen Verzögerungen die Erfolgsaussichten mindern können.

Deutsche Gerichte erwarten bei Verstößen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Regel, dass einstweilige Verfügungen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung beantragt werden. Dennoch können Richter sie auch bei geringfügiger Verspätung erlassen, sofern die Dringlichkeit nachgewiesen wird. Entscheidend sind dabei belastbare Beweise und präzise formulierte Anträge, um eine Abweisung zu vermeiden. Zudem prüfen die Gerichte, ob das Verhalten der betroffenen Person zur Entstehung der Situation beigetragen hat.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach deutschem Recht schützt grundlegende Freiheiten, darunter die Privatsphäre und die Kontrolle über persönliche Daten. Im vorliegenden Fall stellte die unbefugte Verwendung der Aufnahmen einen direkten Eingriff in diese Rechte dar.

Die Verfügung verhindert, dass die Dokumentation Kerths private Aufnahmen weiter verbreitet. Der Fall zeigt, wie effektiv schnelle rechtliche Schritte Persönlichkeitsrechte in Medienkonflikten verteidigen können. Die Gerichte bleiben gefordert, zwischen Eilbedürftigkeit und Beweislage abzuwägen, wenn sie über solche Anträge entscheiden.

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