09 June 2026, 10:20

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Stichwahl für das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am Sonntag, 28. September 2025, statt

Wahlberechtigte haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl persönlich als auch per Briefwahl. Für beide Varianten gelten strenge Fristen.

Die Stimmzettel für die Stichwahl werden automatisch ab Montag, dem 22. September 2025, per Post verschickt. Wer lieber vor Ort wählen möchte, kann dies in den Wahllokalen tun, die am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. Den Standort des jeweiligen Wahllokals können Bürger auf der Website der Stadt nachschlagen oder unter der Rufnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt erfragen.

Unterlagen für die Briefwahl können gegen Vorlage eines gültigen Ausweises im Direktwahlbüro der Stadt angefordert werden. Wer bereits vor der Kommunalwahl am 14. September 2025 einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, darf nicht persönlich wählen. Sollten die Wahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, muss dies bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr beim Wahlamt gemeldet werden, um Ersatz zu erhalten.

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Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 18 Uhr, über die städtischen Briefkästen eingeworfen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wer kurzfristig erkrankt, hat noch bis 15 Uhr desselben Tages die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen – Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und eine bevollmächtigte Vertrauensperson.

Das Wahlamt steht für Rückfragen zur Verfügung, ob ein Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt wurde. Angesichts der nahenden Fristen sollten Wahlberechtigte zügig handeln, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gezählt wird. Sämtliche Stimmabgaben – ob persönlich oder per Post – müssen bis zum Schließen der Wahllokale um 18 Uhr eingereicht sein.

Quelle