Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Grundschul-Verein und erhält Bewährungsstrafe
Edgar WilmsenSteuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Grundschul-Verein und erhält Bewährungsstrafe
Ein Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er fast 165.000 Euro aus dem Verein eines Grundschulförderkreises veruntreut hatte. Das Landgericht Düsseldorf entschied zudem, dass der Angeklagte im Rahmen seiner Bewährungsauflagen 5.000 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen muss. Der Fall betrifft wiederholte Überweisungen von Geldern auf seine privaten Konten in den Jahren 2021 und 2022.
Der beschuldigte Steuerberater gestand, über einen Zeitraum von zwei Jahren Geld von dem Vereinskonto entnommen zu haben. Er überwies Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf sein eigenes Bankkonto. Darüber hinaus behielt er 19.000 Euro in bar ein, die eigentlich für den Verein hinterlegt werden sollten.
Während des Prozesses behauptete der Mann, er habe die gestohlenen Gelder nach Einleitung des Strafverfahrens vollständig zurückerstattet. Zudem argumentierte er, dass durch die Rückzahlung kein finanzieller Schaden mehr bestehe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht wiesen diese Argumentation jedoch zurück: Eine Rückerstattung hebe weder die ursprüngliche Absicht noch die Folgen der Straftat auf.
Die Ermittlungen ergaben, dass ein Teil des veruntreuten Geldes in Kryptowährungen investiert worden war. Trotz seiner Einwände akzeptierte der Angeklagte das vom Amtsgericht Düsseldorf verhängte Bewährungsurteil.
Das Urteil umfasst eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe sowie die Auflage, 5.000 Euro als Wiedergutmachung zu leisten. Die Richter betonten, dass die Veruntreuung unabhängig von späteren Rückzahlungen einen finanziellen Schaden verursacht habe. Der Steuerberater muss nun seine Bewährungszeit unter den vom Gericht festgelegten Bedingungen antreten.






