Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für die Opfer fließen
Traudl GertzSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für die Opfer fließen
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Ende Dezember hatten Diebe über 3.000 Schließfächer geknackt – nur wenige blieben verschont. Nun fließen die ersten Auszahlungen über Hausratversicherungen.
Der Coup traf nahezu jedes Fach im Tresorraum der Bank. Da die meisten Kunden keine zusätzliche Versicherung für Schließfachverluste besaßen, mussten sie sich auf ihre Standard-Hausratpolicen verlassen. Zwar waren die Fächer von der Sparkasse mit jeweils rund 10.300 Euro versichert, doch viele Betroffene hatten Schwierigkeiten, eine volle Erstattung zu erhalten.
Anwälte unterstützen mittlerweile die Geschädigten: Ralf Bürger und Christian Dreier erstritten für einen Mandanten etwa 20.000 Euro. Der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erreichte für elf Klienten insgesamt rund 250.000 Euro – im Schnitt erhalten die Opfer damit etwas mehr als 22.000 Euro pro Person.
Zwei Klagen gegen die Sparkasse wurden inzwischen beim Landgericht Essen eingereicht. Eine erste Verhandlung ist für Juni angesetzt. Entscheidend für die Ansprüche ist dabei die lückenlose Dokumentation der Fachinhalte.
Die ersten Zahlungen bringen für die Betroffenen zwar Fortschritte, doch viele warten noch auf eine Lösung – sei es über laufende Versicherungsansprüche oder juristische Schritte. Das Ergebnis der anstehenden Gerichtsverhandlung könnte über weitere Entschädigungen für die Kunden entscheiden.






