Schornsteinfeger in NRW: Vom Rußfeger zum Klimaschützer und Energieberater
Michaele LindnerSchornsteinfeger in NRW: Vom Rußfeger zum Klimaschützer und Energieberater
Schornsteinfeger in Nordrhein-Westfalen spielen eine Schlüsselrolle für die öffentliche Sicherheit und den Klimaschutz. Zu ihren Aufgaben gehören die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Führung amtlicher Aufzeichnungen und sogar die Genehmigung von Bauvorhaben nach Landesrecht. Kürzlich trafen sich Verantwortliche, um über aktuelle Herausforderungen im Handwerk zu sprechen – darunter die wachsende Nachfrage nach Beratungsleistungen.
Der Regierungsbezirk Münster ist in 231 Kehrbezirke unterteilt, die jeweils für sieben Jahre einem zugelassenen Bezirksschornsteinfeger zugewiesen werden. Diese Fachleute übernehmen hoheitliche Aufgaben wie die pflichtgemäße Kontrolle von Heizungsanlagen und die Führung der amtlichen Kehrbücher. Ihre Arbeit trägt maßgeblich zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und unterstützt so die Klimaschutzziele.
Beim traditionellen Glücksgang tauschten sich Regierungspräsident Andreas Marschan und Obermeister der Münsteraner Schornsteinfeger-Innung über Möglichkeiten aus, die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung zu stärken. Themenschwerpunkt war auch die Energiewende und deren Auswirkungen auf das Handwerk. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Beratung zu effizienten Heizsystemen sehen sich Schornsteinfeger zunehmend in der Pflicht, die Bevölkerung zu informieren und zu begleiten.
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind für die Bestellung der zugelassenen Bezirksschornsteinfeger zuständig. Neben den Kontrollen umfassen ihre Aufgaben auch Baugenehmigungen nach Landesvorschriften, um die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards zu gewährleisten.
Die Gespräche unterstrichen die erweiterte Rolle der Schornsteinfeger in Sachen Sicherheit und Nachhaltigkeit: Durch ihre Inspektionen werden Emissionen direkt gesenkt, während ihre Beratungstätigkeit Haushalte bei der Energiewende unterstützt. Die Bezirksregierung bleibt für die Bestellung und die Vergabe der Kehrbezirke im nächsten siebenjährigen Turnus verantwortlich.






