NRW plant längeres Arbeiten für Richter bis 69 – was bedeutet das für die Justiz?
Michaele LindnerRichter in NRW können länger arbeiten - NRW plant längeres Arbeiten für Richter bis 69 – was bedeutet das für die Justiz?
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ihre Amtszeit über das derzeitige Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinaus verlängern würde. Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, würde dies dem Justizsystem mehr Flexibilität bieten.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand treten, ohne die Option einer Verlängerung. Diese Regelung unterscheidet sich von anderen Bundesländern, in denen freiwillige Verlängerungen teilweise möglich sind. Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen.
Der neue Entwurf sieht nun vor, dass Richter auf Wunsch bis 69 Jahre im Amt bleiben können. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter zu halten, und bezeichnete deren Fachwissen als unverzichtbar. Ziel des Vorschlags ist es, dem Justizsystem mehr Spielraum bei der Personalplanung zu verschaffen.
Als nächster Schritt wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Debatte und Abstimmung vorgelegt. Wird das Gesetz verabschiedet, erhalten Richter in Nordrhein-Westfalen die Wahl, zwei Jahre länger zu arbeiten. Dies würde einen Wandel vom bisherigen festen Renteneintrittsalter mit 67 Jahren bedeuten. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Neuregelung dazu beiträgt, die Expertise in den Gerichten zu bewahren.






