17 April 2026, 00:29

Neues Bundesgesetz stoppt Baumfällungen während der Brutzeit bis September

Plakat für den Hedge-Lawn-Nursery in Roanoke, Virginia, mit Bäumen, Pflanzen, einem Weg und Himmel sowie dem Text "Hedge-Lawn-Nurseries Route No. 2" unten.

Neues Bundesgesetz stoppt Baumfällungen während der Brutzeit bis September

Neues bundesweites Gesetz schützt Bäume und Sträucher vor unnötigen Rodungen

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Vom 1. März bis zum 30. September jeden Jahres dürfen Bäume und Sträucher nicht ohne triftigen Grund zurückgeschnitten oder gefällt werden. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere während ihrer aktivsten Phasen schützen. Verstöße werden mit empfindlichen Geldbußen als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das Schutzfenster umfasst alle Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und verholzende Pflanzen außerhalb von Wäldern oder bewirtschafteten Gärten. Das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen dieser Gewächse ist vom 1. März bis zum 30. September 2026 untersagt. Ein Rückschnitt bleibt jedoch noch bis zum 28. Februar 2026 erlaubt, bevor die Einschränkungen greifen.

Ausnahmen wird es nur in seltenen Fällen geben, etwa bei behördlich angeordneten Arbeiten oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Selbst außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittarbeiten unter Umständen eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.

Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur zur Verfügung. Weitere Informationen erhält die Öffentlichkeit unter [email protected].

Das Gesetz sieht strengere Kontrollen vor, um Schäden an Lebensräumen von Wildtieren zu verhindern. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Maßnahmen spiegeln die wachsenden Bemühungen wider, Landnutzung und ökologischen Schutz in Einklang zu bringen.

Quelle