07 June 2026, 16:17

IG-BCE-Chef fordert höhere Steuern für Superreiche und Spitzenverdiener

IG BCE fordert Spitzensteuersatz nur über 100.000 Euro

IG-BCE-Chef fordert höhere Steuern für Superreiche und Spitzenverdiener

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft IG BCE, hat weitreichende Steuerreformen vorgeschlagen, die sich vor allem an Spitzenverdiener und Superreiche richten. Seine Pläne umfassen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Anpassungen der Einkommensgrenzen sowie die Einführung neuer Abgaben auf große Vermögen. Ziel der Reformen ist es, öffentliche Infrastruktur und Verteidigung zu finanzieren und gleichzeitig Steuervermeidungsmöglichkeiten einzudämmen.

Vassiliadis schlägt vor, den aktuellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent um zwei bis drei Prozentpunkte anzuheben. Gleichzeitig soll die Einkommensgrenze für diesen Satz auf etwa 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen angehoben werden. Diese Änderungen sind Teil einer breiteren gewerkschaftlichen Unterstützung für ein linear-progressives Steuersystem ohne die bisherige Belastungsspitze für die Mittelschicht.

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Darüber hinaus fordert er höhere Erbschaftssteuern und argumentiert, dass wohlhabendere Bürger mehr zahlen sollten, um Schlupflöcher bei der Steuervermeidung zu schließen. Für Personen mit Einkünften über 200.000 Euro schlägt Vassiliadis eine neue Vermögenssteuer vor. Zwar räumt er Bedenken der Wirtschaft ein, dass Betriebsvermögen belastet werden könnte, betont jedoch, dass Superreiche von einer starken Infrastruktur und nationaler Sicherheit profitierten.

Um diese Bereiche zu finanzieren, plant er eine Sonderabgabe für die Reichsten, die gezielt für Infrastruktur- und Verteidigungsausgaben verwendet werden soll.

Die Vorschläge würden dazu führen, dass Spitzenverdiener und große Erbschaften stärker belastet werden. Vassiliadis begründet dies damit, dass so die Finanzierung öffentlicher Leistungen gesichert und die Wohlhabendsten stärker in die Pflicht genommen würden. Wirtschaftsverbände lehnen jedoch weiterhin höhere Steuern auf Betriebsvermögen ab.

Quelle