Bundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittstaaten
Michaele LindnerBundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittstaaten
Bundesrat verschärft Regeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten
Der deutsche Bundesrat hat Schritte unternommen, um die Vorschriften für den Export von lebenden Tieren in Länder außerhalb der EU zu verschärfen. Am 26. September 2025 verabschiedete das Gremium einen Beschluss, der strengere europäische Regelungen fordert, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu verhindern. Der Vorstoß folgt auf wiederholte Bedenken hinsichtlich der Behandlung von Nutztieren, die in Drittstaaten exportiert werden.
Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus. Der Beschluss thematisiert anhaltende Probleme beim Tierschutz während der Exporte, insbesondere in Fällen, in denen die aktuellen Vorschriften Misshandlungen nicht verhindern können. Den Behörden fehlen derzeit die Befugnisse, um bei Verstößen während des Transports einzugreifen.
Die Länder fordern mehrere zentrale Änderungen: Die EU-Kommission soll die Kompetenz erhalten, Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu verbieten, wenn Tierschutzstandards nicht eingehalten werden. Zudem verlangen sie, dass Lebendtiertransporte nur noch in Länder erfolgen dürfen, die sich offiziell zur Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) verpflichtet haben.
Zusätzlich hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, mit der bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren abgeschafft wurden. Der Beschluss betont, dass künftige Zertifikate klare Tierschutzauflagen enthalten müssen, um einen besseren Schutz zu gewährleisten.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, rechtliche Lücken zu schließen und den Behörden wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, um Tierschutzstandards durchzusetzen. Werden die Regeln auf EU-Ebene übernommen, müssten Drittländer, die lebende Tiere importieren, strengere Auflagen erfüllen. Der Vorstoß des Bundesrats spiegelt den wachsenden Druck wider, langjährige Missstände im Exportverfahren zu beheben.






