AfD-Ausschlussverfahren: Befangenheitsantrag gegen Richter Beucker stellt Schramm vor neue Hürden
Evi HeuserAfD-Ausschlussverfahren: Befangenheitsantrag gegen Richter Beucker stellt Schramm vor neue Hürden
Ablehnungsantrag gegen Richter Hartmut Beucker im AfD-Ausschlussverfahren gegen Tim Schramm eingereicht
In dem Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter Hartmut Beucker gestellt worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen reichte den Antrag am 26. September ein und begründete ihn mit Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit. Schramm, der als Stadtrat in Wuppertal amtiert, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, während seines Militärdienstes in der Ukraine parteiische Handlungen begangen zu haben.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm war bereits im Juli eingeleitet worden, doch blieb er politisch aktiv und zog als Abgeordneter in den Wuppertaler Stadtrat ein. In dem Antrag wird argumentiert, dass Beuckers Verbindungen zu Schramm und zur AfD-Landtagsfraktion – in der er gemeinsam mit Sven Tritschler tätig ist – die Unparteilichkeit gefährden könnten. Schramm pflegt enge Kontakte zu Tritschler, einem weiteren AfD-Landesabgeordneten, was die Zweifel an einer fairen Verfahrensführung weiter schürt.
Schramm weist die Vorwürfe zurück und betont, sein Handeln sei nicht parteiisch gewesen. Innerhalb seines lokalen AfD-Verbands genießt er weiterhin starke Unterstützung. Der Antrag hält die Befangenheitsgründe jedoch für unerlässlich, da Beuckers persönliche und politische Verflechtungen ein unvermeidbares Risiko für Voreingenommenheit bergen.
Nun muss der zuständige Ausschuss prüfen, ob Beucker sich aus dem Verfahren zurückziehen soll. Die Entscheidung könnte den weiteren Verlauf des Ausschlussverfahrens gegen Schramm maßgeblich beeinflussen – insbesondere vor dem Hintergrund seines jüngsten WahlErfolgs und seiner anhaltenden Rolle in der Partei.
Im Kern geht es um die Frage, ob Beuckers angebliche Verbindungen zu Schramm und der AfD die richterliche Neutralität untergraben. Sollte der Antrag Erfolg haben, müsste ein neuer Richter die Verhandlungen leiten. Schramm politische Zukunft und der interne Disziplinarprozess der AfD könnten damit von der Entscheidung des Ausschusses abhängen.






