Wintereinbruch 2025: Neue Pflichten für Autofahrer und Hausbesitzer ab 19. November
Michaele LindnerWintereinbruch 2025: Neue Pflichten für Autofahrer und Hausbesitzer ab 19. November
Früher Wintereinbruch: Schnee und neue Pflichten ab dem 19. November 2025
In Teilen Deutschlands setzt der Winter in diesem Jahr besonders früh ein: Ab dem 19. November 2025 wird in höheren Lagen mit Schneefall gerechnet. Angesichts sinkender Temperaturen erinnern Behörden Anwohner und Autofahrer an ihre Pflichten – von Winterreifenregeln bis zur Schneeräumung.
Strengere Winterreifenpflicht seit Oktober 2024 Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften für Winterreifen. Zugelassen sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (eine Schneeflocke in einem Berg), während ältere Kennzeichnungen wie M+S nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wer mit Sommerreifen oder nicht konformen Winterreifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 60 Euro rechnen.
Räum- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer Auch Hauseigentümer müssen sich auf glatte Bedingungen einstellen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege entlang ihres Grundstücks von Schnee zu befreien und bei Bedarf zu streuen. Der Schnee muss unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls geräumt werden, bei Eisbildung gelten festgelegte Fristen. Bei Verstößen drohen Haftungsrisiken, falls es zu Unfällen kommt.
Die Kommunen kümmern sich unterdessen um öffentliche Flächen wie Straßen, Plätze, Radwege und Parkstreifen. Radfahrer werden aufgefordert, langsamer zu fahren, ausreichend Abstand zu halten und ihre Räder mit profilstarken, weichen Gummireifen für besseren Grip auszustatten.
Vorsorge zu Hause: Wasserleitungen und Pflanzen schützen Im Haushalt sollten Außenwasserleitungen abgestellt und entleert werden, um Frostschäden zu vermeiden. Kellerfenster müssen geschlossen, Gartenpflanzen durch das Entfernen von Laub vom Rasen – das als Mulchschicht dient – sowie das Leeren von Wassereimern geschützt werden.
Alpine-Symbol bleibt verbindlich Die Regelung zum Alpine-Symbol, die bereits im November 2021 eingeführt wurde, bleibt unverändert. Seit Oktober 2024 gibt es keine weiteren Aktualisierungen durch den ADAC oder andere offizielle Stellen.
Der bevorstehende Schneefall bringt für Autofahrer, Grundstücksbesitzer und Kommunen rechtliche und sicherheitsrelevante Pflichten mit sich. Wer die Winterreifenregeln missachtet oder die Räumpflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder oder juristische Konsequenzen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, Reifen zu prüfen, Häuser winterfest zu machen und sich auf gefährliche Wetterbedingungen vorzubereiten.






