24 March 2026, 18:21

"Sünderwald" wird für Kiesabbau gerodet – trotz ökologischer Bedenken

Schwarzes und wei├čes Foto eines Kohlebergbaus mit Geb├Ąuden, Masten und B├Ąumen im Hintergrund und Text unten.

Was Sie über die Rückeroberung des 'Sündlichen Waldes' wissen müssen - "Sünderwald" wird für Kiesabbau gerodet – trotz ökologischer Bedenken

Der "Sünderwald" – ein kleines Waldstück nahe dem Tagebau Hambach – soll für den Kiesabbau gerodet werden. Kritiker werfen dem Vorhaben vor, ein weiteres funktionsfähiges Ökosystem zu zerstören, zumal das gewonnene Material für den Bau einer Yachthafenanlage vorgesehen ist. Die Räumung weckt Erinnerungen an frühere Umweltkonflikte in der Region.

Der Wald, benannt nach örtlichen Legenden über heimliche Treffen junger Dorfbewohner, liegt östlich des Hambacher Forstes. Anders als sein größerer Nachbar genießt er keinen Schutz durch den "Braunkohlekompromiss". Der Energiekonzern RWE, der hinter dem Projekt steht, betont, dass die Rodung notwendig sei, um die Ufer eines künftigen Sees zu stabilisieren, der durch die Flutung des Tagebaus entstehen soll.

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Jahrzehntelanger Braunkohleabbau im Rheinischen Revier hat riesige Krater hinterlassen, die nun zu künstlichen Seen umgestaltet werden sollen. Nordrhein-Westfalen plant, bis 2030 aus der Braunkohle auszusteigen; die Gruben sollen zu Erholungsgewässern werden. RWE versichert, alle artenschutzrechtlichen Prüfungen und Genehmigungen lägen vor – eine Aussage, die durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Januar gestützt wird.

Die Fällarbeiten beginnen am 1. Oktober; die Stadt Kerpen verhängt ab dem 20. Oktober ein generelles Betretungsverbot. Bisher gibt es keine Informationen zu geschützten Arten im Gebiet oder zu konkreten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rodung.

Die Abholzung markiert einen weiteren Schritt im Wandel der Region von der Bergbau- zur Postindustrielandschaft. Der gewonnene Kies soll beim Aufbau des künftigen Sees verwendet werden, während Kritiker weiterhin die ökologischen Folgen hinterfragen. Das Vorhaben wird auf Basis bestehender Genehmigungen umgesetzt, ohne dass weitere Bedenken zum Artenschutz erhoben wurden.

Quelle