Schwarzfahren in Deutschland: Bald keine Straftat mehr?
Schwarzfahren in Deutschland könnte bald weitreichende rechtliche Änderungen erfahren. Am 13. November 2025 wird im Bundestag ein Gesetzentwurf beraten, der die Straftat entkriminalisieren soll. Aktuell drohen Erwachsene, die ohne gültigen Fahrschein erwischt werden, Bußgelder von 60 Euro – in Extremfällen sogar Haftstrafen.
Seit 1935 ist Schwarzfahren gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat. Kritiker halten das Gesetz für veraltet und sozial ungerecht, da es vor allem einkommensschwache Personen trifft. Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert eine Haftstrafe – ein Zustand, den Experten als "Armutsstrafe" bezeichnen.
Jährlich sitzen zwischen 7.000 und 9.000 Menschen wegen Schwarzfahrens im Gefängnis, manche für mehrere Wochen. Allein in Nordrhein-Westfalen kostet ein Hafttag 202,73 Euro – ein Vielfaches des ursprünglichen Bußgelds. Mehrere Städte in der Region verzichten daher mittlerweile auf strafrechtliche Verfolgung und verhängen stattdessen zivilrechtliche Geldbußen.
Die Linke und die Grünen fordern nun die vollständige Streichung von § 265a StGB. Ihr Reformvorschlag sieht vor, die Ersatzfreiheitsstrafe bei unbezahlten Bußgeldern abzuschaffen und Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Im November 2025 wird der Bundestag über die Pläne zur Entkriminalisierung entscheiden. Bei einer Verabschiedung des Gesetzes könnten Tausende vor Gefängnisstrafen wegen ausstehender Verkehrsbußen bewahrt werden. Zudem würden die Bundesländer Millionen einsparen, die derzeit für die Inhaftierung von Schwarzfahrern aufgewendet werden.






