20 June 2026, 04:19

NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und entlastet Vereine finanziell

Nachrichten für den Kreis Viersen und Willich aus dem Landtag: GEMA-Pauschalvertrag entlastet Verbände

NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und entlastet Vereine finanziell

Nordrhein-Westfalen startet neue Initiative zur Förderung gemeinnütziger Veranstaltungen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Initiative angekündigt, um gemeinnützige Veranstaltungen zu unterstützen. Der Staat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bestimmte kostenlose öffentliche Zusammenkünfte. Damit sollen tausende lokale Organisationen finanziell entlastet werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Land und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kommt rund 33.500 gemeinnützigen, kirchlichen und karitativen Gruppen zugute. Jede Organisation kann im Rahmen des Programms bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen. Gefördert werden unter anderem Sommerfeste, Dorffeste, Nachbarschaftsfeiern und Vereinsveranstaltungen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Veranstaltungen kostenfrei zugänglich sind, bei der GEMA angemeldet werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Das Land hat dafür bis Ende 2027 ein Budget von drei Millionen Euro bereitgestellt. Vereine, Ehrenamtliche und Bürgerinnen und Bürger in Städten und Gemeinden profitieren gleichermaßen von der Regelung.

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Guido Görtz, CDU-Abgeordneter im Landtag, lobte die Initiative als wichtiges Signal für das Ehrenamt und die Stärkung des lokalen Kulturlebens. In zukünftigen Gesprächen könnte die Vereinbarung auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden.

Die Initiative bietet vielen lokalen Akteuren spürbare finanzielle Entlastung und stellt sicher, dass Lizenzkosten für Musik keine Hürde für kostenlose Gemeinschaftsveranstaltungen darstellen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung gibt es unter: www.gema.de/musiknutzer/aktionen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw.

Quelle