26 March 2026, 20:22

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen alle Grenzen

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund geparkt.

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen alle Grenzen

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Lärmpegel weit über dem gesetzlichen Limit

In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es extrem laute Geräusche verursacht hatte – weit über den erlaubten Grenzwerten. Das auf der Holbeinstraße in einer Halteverbotszone abgestellte Auto erreichte einen Lärmpegel von 109 Dezibel und lag damit deutlich über der zulässigen Obergrenze von 82 dB. Die Behörden vermuten, dass die Motorsoftware illegal manipuliert wurde, um Leistung und Geräuschentwicklung zu steigern.

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Der Besitzer des Wagens argumentierte, der extreme Lärm sei auf den Biturbo-Motor zurückzuführen. Doch die Ermittler entdeckten Hinweise auf Eingriffe in das Motorsteuergerät, vermutlich durch optimierte Software. In der Folge wurde das Fahrzeug stillgelegt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen, da die Betriebserlaubnis des Autos damit ungültig wurde.

Keine verschärften Lärmvorschriften in Deutschland

In den vergangenen fünf Jahren hat Deutschland keine strengeren nationalen Regelungen zu Fahrzeuglärm eingeführt. Die geltenden Lärmgrenzen für Autos basieren weiterhin auf EU- und UNECE-Standards, die von den Mitgliedstaaten nicht eigenständig geändert werden dürfen. Zwar werden im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre Lärmkarten und Aktionspläne aktualisiert, doch spezifische Maßnahmen gegen besonders laute Sportwagen – wie das beschlagnahmte Fahrzeug – gibt es nicht.

Hochleistungsmodelle, darunter einige Porsche mit durchschnittlich 70,3 dB, bewegen sich weiterhin im legalen Rahmen. Doch dieser Fall zeigt, wie extreme Tuning-Maßnahmen die Lärmemissionen in illegale Bereiche treiben können.

Das beschlagnahmte Auto bleibt vorerst vom Verkehr ausgeschlossen. Der Besitzer muss die verwaltungsrechtlichen Vorwürfe klären, bevor er das Fahrzeug zurückerhält. Gleichzeitig unterstreicht der Vorfall die Herausforderungen bei der Durchsetzung von Lärmgrenzen, wenn Software-Manipulationen herkömmliche Kontrollen umgehen können.

Quelle