Gladbeck: Illegale Beschäftigung bei Glasfaserarbeiten aufgedeckt – fünf Festnahmen
Traudl GertzGladbeck: Illegale Beschäftigung bei Glasfaserarbeiten aufgedeckt – fünf Festnahmen
Behörden in Gladbeck decken illegale Beschäftigung bei Routinekontrolle auf
Bei einer regelmäßigen Überprüfung von Glasfaser-Verlegearbeiten haben Behörden in Gladbeck illegale Beschäftigung aufgedeckt. Am 22. Oktober 2025 stellten Beamte des Hauptzollamts Dortmund und des Ausländeramts Gladbeck fünf ausländische Staatsbürger ohne gültige Papiere fest. Die Entdeckung führte zu vorläufigen Festnahmen und strafrechtlichen Ermittlungen.
Die Kontrolle fand auf einer Baustelle statt, auf der Glasfaserkabel verlegt wurden. Unter den Arbeitern befanden sich vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger, die weder über gültige Visa noch über die für einen Aufenthalt und eine Beschäftigung in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in den Behördensystemen erfasst worden.
Alle fünf Männer wurden vorläufig festgenommen, während die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht nun im Verdacht, gegen Arbeitsgesetze verstoßen zu haben. Die Behörden prüfen, ob die Arbeiter ordnungsgemäß nach den EU-Vorschriften entsandt wurden.
Verstöße gegen zentrale Arbeitsgesetze können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Unternehmen, die mit mindestens 2.500 Euro nach MiLoG oder AEntG belegt werden, können zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Verhängte Strafen werden im Gewerbezentralregister eingetragen.
Für weitere Informationen steht Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund, unter +49 231 9571-1030 oder [email protected] zur Verfügung.
Der Fall unterstreicht die anhaltende Durchsetzung von Arbeits- und Einwanderungsgesetzen in Deutschland. Die Ermittlungen zur Rolle des polnischen Arbeitgebers bei der Entsendung der Arbeiter laufen noch. Bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmen sowie den Beteiligten erhebliche finanzielle Strafen und rechtliche Konsequenzen.






