19 March 2026, 18:21

Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Flugverein muss sich anpassen

Luftaufnahme eines Windrades auf einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren im Hintergrund, das sich in Irland befindet.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Flugverein muss sich anpassen

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit einem Eilantrag gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen.

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Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Das Gericht fand jedoch keine Belege, die diese Bedenken unter normalen Bedingungen stützen würden.

Der geplante Windpark, der in einer ausgewiesenen Windenergiezone entstehen soll, umfasst sechs Anlagen. Jede wird eine Höhe von 145 Metern erreichen und über einen Rotordurchmesser von 160 Metern verfügen, wobei jede Turbine bis zu 8 Megawatt Leistung erbringen soll. Das Fluggelände des Vereins, eines der meistfrequentierten in der Region, liegt in unmittelbarer Nähe zum Windpark.

Starts und Landungen auf dem Gelände sind bereits jetzt bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Gericht stellte fest, dass der Flugbetrieb bei geringeren Windstärken – insbesondere unter 20 Stundenkilometern – ohne größere Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könne. Auch die Befürchtung, die Anlagen würden unberechenbare Turbulenzen verursachen, wies das Gericht zurück, da die Risiken nicht nachgewiesen seien.

Während der Verhandlung betonte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Dadurch seien mögliche Bedenken bereits vor der endgültigen Entscheidung berücksichtigt worden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Projekt den Verein weder zur Einstellung seiner Aktivitäten noch zu einem Umzug zwingen werde.

Das Urteil ebnet den Weg für den Bau des Windparks mit sechs Anlagen bei Meschede. Der Verein muss sich nun an die neuen Gegebenheiten anpassen, kann den Flugbetrieb jedoch unter den bestehenden Windgrenzen fortsetzen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass der Windpark den regionalen Planungsvorgaben entspricht und die Zukunft des Vereins nicht gefährdet.

Quelle