24 March 2026, 22:24

Gericht stoppt Verkauf von getopften Cannabis-Stecklingen in Köln

Eine Gruppe von Menschen steht um ein Auto mit einer "Legalise Cannabis Ireland"-Aufkleber, umgeben von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel, mit Papieren im Auto sichtbar.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Gericht stoppt Verkauf von getopften Cannabis-Stecklingen in Köln

Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von getopften Cannabis-Stecklingen verloren. Das Gericht entschied, dass solche Produkte nicht kommerziell vertrieben werden dürfen – selbst nicht unter dem aktualisierten Cannabisgesetz Deutschlands. Die Entscheidung unterstreicht die bestehenden Beschränkungen für den Vertrieb von Cannabis-Produkten.

Der Geschäftsmann betreibt in Köln ein Ladengeschäft sowie einen Online-Shop für Cannabis-Produkte, darunter auch die umstrittenen Stecklinge in Töpfen. Die Stadtbehörden hatten den Verkauf verboten und argumentiert, dieser verstoße gegen das Cannabiskontrollgesetz. Demnach dürfen nur eingetragene Anbauvereine Stecklinge abgeben – nicht jedoch gewerbliche Händler.

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Das Gericht gab den Behörden recht und stellte klar, dass getopfte Stecklinge nicht mehr als reine Ableger gelten. Sobald sie in Erde wurzeln, handele es sich um Cannabispflanzen, deren kommerzieller Verkauf weiterhin illegal sei. Der Unternehmer hatte geltend gemacht, die Stecklinge fielen unter dieselben Regeln wie unbewurzelte Ableger – doch die Richter wiesen dieses Argument zurück.

Das Urteil berührt nicht den privaten Anbau, der für den Eigenbedarf weiterhin erlaubt bleibt. Der kommerzielle Vertrieb von Cannabis-Stecklingen in Töpfen ist nun jedoch eindeutig verboten. Der Unternehmer kann die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen anfechten.

Das Urteil zieht eine klare Grenze für den Cannabis-Verkauf nach dem neuen Gesetz. Nur eingetragene Anbauvereine dürfen legal Stecklinge abgeben, während der gewerbliche Handel mit getopften Pflanzen weiterhin tabu bleibt. Der Fall zeigt, wie streng die Vorgaben für die Vermarktung von Cannabis-Produkten in Deutschland sind.

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