Gericht kippt umstrittene Kapazitätsgrenzen für Solaranlagen in Deutschland
Edgar WilmsenGericht kippt umstrittene Kapazitätsgrenzen für Solaranlagen in Deutschland
Deutsche Ausschreibungsregeln für Solaranlagen vor Gericht: Höheres Landesgericht Düsseldorf kippt Kapazitätsgrenzen
Die Ausschreibungsregeln für Solarenergie in Deutschland sind wegen umstrittenen Bieterbeschränkungen rechtlich angefochten worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Entscheidung der Bundesnetzagentur für unrechtmäßig erklärt, bestimmte Gebote auszuschließen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie Kapazitätsgrenzen auf Freiflächen-Solarparks anzuwenden sind, die sich um staatliche Förderung bewerben.
Die Bundesnetzagentur hatte Angebote abgelehnt, bei denen mehrere Gebote für ein und denselben Standort zusammen mehr als 20 Megawatt (MW) ergaben – obwohl jedes Einzelgebot unter der 20-MW-Grenze blieb. Die Behörde argumentierte, dies verstoße gegen die Ausschreibungsbedingungen, die neue Freiflächenanlagen auf maximal 20 MW pro Standort bei Inbetriebnahme begrenzen.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass sich die 20-MW-Obergrenze auf jedes einzelne Gebot und nicht auf den gesamten Standort bezieht. Die Ausschließung von Geboten aufgrund der kumulierten Kapazität sei demnach rechtswidrig. Nach den aktuellen Regeln dürfen Bieter mehrere Angebote für einen Standort einreichen, sofern jedes Einzelgebot unter 20 MW bleibt und eine ernsthafte Umsetzungsabsicht erkennbar ist.
Gewinnen Bieter den Zuschlag, müssen sie ihre Zusagen einhalten – andernfalls riskieren sie den Verlust ihrer Sicherheitsleistung. Unterdessen wartet das deutsche "Solarpaket I" noch auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, bevor es vollständig in Kraft treten kann.
Das Urteil bestätigt, dass mehrere Gebote für einen einzigen Solarstandort zulässig sind, solange jedes unter 20 MW bleibt. Die Entscheidung räumt damit eine Hürde für Projektierer aus, die die Kapazitäten innerhalb der Ausschreibungsregeln maximieren wollen. Ungeklärt bleibt jedoch weiterhin die ausstehende EU-Genehmigung für das deutsche Solar-Förderprogramm.






