Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen mit Arla Foods sind legal
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten des Handelskonzerns entschieden. Das Gericht hob damit ein Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf, das im Oktober 2024 erlassen worden war. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob verlängerte Zahlungsfristen für leicht verderbliche Waren gegen deutsche Handelsgesetze verstoßen.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren 2023 eingegangene Hinweise beim BLE zu den Zahlungsmodalitäten von Edeka. Der Lebensmittelhändler hatte für die Lieferung von Milch und Sahne in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Fristen von mehr als 49 Tagen vereinbart. Das BLE argumentierte, dies verletze die im Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) festgelegte 30-Tage-Grenze.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet und dadurch die Zahlungsfristen unzutreffend bewertet habe. Zudem urteilte es, dass längere Zahlungsziele für solche Produkte nicht automatisch als unlautere Handelspraxis gelten. Die Zentrale von Edeka äußerte sich bisher nicht zum Urteil.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass sich der Handel an die gesetzlichen Vorgaben halte. Gleichzeitig kritisierte der Verband, das BLE überschreite bei der Rechtsdurchsetzung wiederholt seine Befugnisse. Der HDE wies darauf hin, dass dies bereits das zweite Mal sei, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes vor Gericht kippt.
Dem BLE bleibt nun nur noch eine rechtliche Option: die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Sollte es diesen Schritt gehen, läge weitere Handlungsmacht bei den Gesetzgebern und nicht mehr beim BLE. Das Urteil bestätigt, dass die Zahlungsbedingungen zwischen Edeka und Arla Foods rechtmäßig sind.






