EU führt "Nur ein Ja ist ein Ja" als neuen Konsens-Standard ein
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zum Thema sexueller Konsens verabschiedet und damit den rechtlichen Maßstab auf "Nur ein Ja ist ein Ja" umgestellt. Diese Änderung bedeutet, dass Sex ohne eindeutige, ausdrückliche Zustimmung nun als rechtswidrig gilt. Ziel der Maßnahme ist es, den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in der gesamten EU zu stärken.
Die Resolution ist das Ergebnis jahrelanger Debatten und wurde durch viel beachtete Fälle beschleunigt, darunter der von Gisèle Pelidot, bei dem das Fehlen einer expliziten Zustimmung zu einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung führte. Nach der neuen Regelung können Täter nicht mehr vortäuschen, sie hätten die fehlende Zustimmung nicht erkannt, wenn diese nicht klar erteilt wurde.
Deutschland hatte bereits 2016 seine Gesetze reformiert und das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip eingeführt, das sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person – selbst ohne körperlichen Widerstand – unter Strafe stellt. Das "Nur-ein-Ja-ist-ein-Ja"-Modell geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem es eine aktive, eindeutige Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung verlangt.
Mehrere europäische Länder wie Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich haben ähnliche Standards bereits eingeführt oder prüfen deren Umsetzung. Die Entscheidung der EU spiegelt einen breiteren Trend wider, der auf eine vereinheitlichte Herangehensweise an Konsensgesetze abzielt und so besseren rechtlichen Schutz für Betroffene gewährleisten soll.
Die Resolution beseitigt Zweifel an der Frage der Zustimmung und stellt klar, dass nur ein freudiges "Ja" sexuelle Handlungen erlaubt. Die Rechtssysteme in ganz Europa müssen sich nun an diesen strengeren Rahmen anpassen. Erwartet wird, dass die Neuregelung Schlupflöcher schließt, die Tätern bisher ermöglichten, sich der Verantwortung zu entziehen.






