Bundespolizei findet verbotene Elektroschockpistole im Gepäck eines Fluggasts
Traudl GertzBundespolizei findet verbotene Elektroschockpistole im Gepäck eines Fluggasts
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle des aufgegebenen Gepäcks eine verbotene Elektroschockpistole im Besitz eines Passagiers. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA).
Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete, gab an, die Waffe einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten Elektroschockpistolen ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Die Bundespolizei beschlagnahmte das Gerät und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Die Elektroschockpistole wurde eingezogen, und dem Mann drohen rechtliche Konsequenzen wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe. Nach den Ermittlungen wurde ihm die Weiterreise gestattet. Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffenvorschriften an Flughäfen.






