Bielefelder Paar entkommt knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Michaele LindnerBielefelder Paar entkommt knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Paar aus Bielefeld entgeht knapp einem Verlust von 240 Euro nach Betrug mit gefälschter ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld ist nur knapp einem Schaden von 240 Euro entgangen, nachdem es seine Daten auf einer gefälschten Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) eingegeben hatte. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen klar wurde, dass es sich um eine betrügerische Seite handelte. Der Vorfall unterstreicht die Risiken, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für britische Reiseerlaubnisse verbunden sind.
Das Paar hatte online nach einer ETA gesucht, die seit Anfang 2025 für Reisen ins Vereinigte Königreich verpflichtend ist. Über eine Suchmaschine stießen sie auf eine Website und gaben ihre persönlichen sowie Zahlungsdaten ein. Als die Gesamtkosten auf 240 Euro stiegen – weit über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro – wurden sie misstrauisch.
Sie brachen die Transaktion sofort ab und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Verbraucherzentrale Deutschland bestätigte später, dass ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta legitime ETA-Anträge bearbeitet. Bisher wurden 2025 in Deutschland keine weiteren Fälle von ETA-Betrug gemeldet.
Die Behörden weisen Reisende darauf hin, dass alle ETA-Anträge direkt an die britischen Behörden zu richten sind. Durch das schnelle Handeln des Paares konnte ein finanzieller Verlust verhindert werden, doch ihr Erlebnis dient als Warnung, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität einer Website genau zu prüfen.
Der Vorfall hat die Aufmerksamkeit für gefälschte ETA-Websites geschärft. Reisende werden dringend aufgefordert, ausschließlich das offizielle Portal der britischen Regierung zu nutzen, um Betrug zu vermeiden. Die tatsächlichen Kosten bleiben bei 18,50 Euro pro Person – ohne zusätzliche Gebühren für legitime Anträge.






